![]() |
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderung in der Kabine
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen und dass das Tier während des gesamten Fluges in seinem geschlossenen Behältnis am Boden stehen bleiben muss. Die Maße der Box (luftdurchlässig und wasserdicht, verschließbar - im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Vögel und Hasen können leider nicht in der Fluggastkabine befördert werden. Sie werden in der zugelassenen, ausbruchsicheren Transportbox im Frachtraum transportiert. Die Beförderung von Hamstern, Mäusen und Meerschweinchen ist grundsätzlich nicht möglich.
Beförderung im Frachtraum
Für den Transport können spezielle Tierboxen an größeren deutschen Flughäfen oder im Tierhandel erworben werden. Sie müssen luftdurchlässig, wasserdicht und ausbruchsicher sein.
Grundsätzlich werden bei der Beförderung im Frachtraum folgende Angaben benötigt: Gewicht des Tieres inkl. Tierbox und die genauen Maße der Tierbox. Bei der Beförderung von Hunden benötigen wir die Rasse des Hundes; ohne diese Angabe kann der Hund nicht befördert werden.
"Fliegende Vierbeiner" Reportage des hr (Hessischer Rundfunk) über den Transport von Hunden auf Flügen der Condor
Tiertransporte nach Deutschland
Wenn im Rahmen des Tierschutzes Hunde oder Katzen nach Deutschland mitgenommen werden, muss der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Beförderungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.
Sonderbestimmungen
Kampfhunde
Hunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen: Pitbull-Terrier, American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Am. Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasian Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano.
Bei Nichteinhaltung ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für dadurch eventuell entstehende Schäden oder mittelbare Schäden kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden.
Einzelbestimmungen Dubai/Sharjah/Großbritannien/Irland/Schweden/Malta
Beachten Sie bitte, dass von/nach Dubai und Sharjah Tiere weder in der Kabine (PETC) noch im Frachtraum (AVIH) befördert werden dürfen.
Für mitgeführte Tiere müssen Reisende mit dem Ziel Großbritannien, Irland, Schweden und Malta noch fünf Jahre lang die bisherigen, strengeren Bestimmungen mit Blutproben und Hepatitisimpfungen beachten.
Begleithunde
Aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen können grundsätzlich nur Hunde mit bestätigter Anmeldung und nachweislicher Ausbildung akzeptiert werden. Die Beförderung des Begleithundes erfolgt kostenfrei. Gemäß EU-Richtlinien ist ein Tierpass Pflicht. Für den Transport muss der Begleithund nicht in einer Transport-Box untergebracht sein, sondern kann zusammen mit der zu begleitenden Person reisen. Wir bitten um die frühzeitige Anmeldung eines Begleithundes. Zur Sicherheit muss für den Begleithund ein Maulkorb mitgeführt werden.