Condor Wir lieben Fliegen.
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 Aktuelle Reisehinweise

Unser Reisetipp für einen pünktlichen Abflug
Starten Sie entspannt und stressfrei in den Urlaub und heben Sie pünktlich ab!
Planen Sie ausreichend Zeit ein für: die Anreise zum Flughafen, das Einchecken und die wichtigen - und daher umfangreichen Sicherheitskontrollen auf Ihrem Weg zum Flugsteig (Gate). Bei Flügen ab Frankfurt benötigen Sie bis zu 45 Minuten vom Check-in bis zum Flugsteig (Gate).
Weitere Informationen zum Pünktlichfliegen.

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Zoll-Broschüre "Ihr Weg durch den Zoll"
In der Zoll-Broschüre erfahren Sie, welche Souvenirs Sie von Ihren Reisen bedenkenlos mitbringen können und welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten.
Auch die Freimengen für Sondergebiete, wie z. B. die Kanarischen Inseln, werden berücksichtigt. Die entspr. Kosten bei Überschreitung der Freimengen werden ebenfalls aufgeführt.
Außerdem werden heikle Fragen beantwortet, wie z. B. die Einfuhr von Tieren und Pflanzen sowie Kulturgütern.

Download unter www.zoll.de, Rubrik Publikationen/Broschüren
(Absatz "Reise und Post/Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll")

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Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld bei der Einreise in die oder Ausreise aus der Europäischen Union (EU)
Wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie seit 15. Juni 2007 so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich anmelden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Barmittel bei der Ein- oder Ausreise schriftlich bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle anzumelden. Die Zollstellen halten dazu den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" bereit.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen/Zoll.

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EU-Handgepäckregelung
Die EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, aus Ägypten, Großbritannien, von Mauritius, Mombasa, von den Seychellen und aus der Schweiz abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.

Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“ ) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.

Duty Free Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.

Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ
Flyer Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Stand: 13.03.2007

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Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen für Flüge von/nach USA und Kanada
Für alle Flüge von/nach oder über USA und Kanada gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Condor rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen. Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können informieren Sie sich bitte auf diesen Seiten noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Derzeit gilt:

Auf Anordnung der Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 90 ml. Diese Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel verstaut werden, der ein Volumen von maximal einem Liter aufweist. Pro Passagier darf nur ein solcher Beutel mit an Bord genommen werden, der ggf. bei der Sicherheitskontrolle versiegelt wird und erst im Sicherheitsbereich, resp. an Bord wieder geöffnet werden darf.

Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle (duty free shop) gekauft werden, dürfen mit an Bord genommen werden.

Weiterhin dürfen mitgeführt werden:

Verschreibungspflichtige Medikamente (mitführen einer Rezeptkopie empfehlenswert) sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Des weiteren dürfen elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops mitgeführt werden.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Stand: 12.10.2006

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Einreise in die USA und Kanada
Änderung der Einreisebestimmungen!

Es ist nicht mehr möglich, mit dem grünen Reisepass, bzw. einem Kinderausweis in die USA zu reisen.
Alle Reisende müssen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass mitführen. Für deutsche Staatsangehörige ist entweder der bordeauxfarbene Europass oder ein maschinenlesbarer Kinderausweis zulässig.
Seit dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe sowie hellgrüne Kinderausweise und Einträge im Reisepass der Eltern für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig.

Bei Einreise in die USA werden biometrische Daten (digitaler Fingerabdruck und Foto) von ankommenden Gästen gesammelt.

Seit 26.10.2005 müssen Reisepässe Digitalfotos enthalten.

Ausnahmen:

  • Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt
  • oder man ist im Besitz eines "e-Reisepasses" mit einem integrierten Computerchip, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.

Seit 26.10.2006 benötigt man einen e-Reisepass mit einem integrierten Computerchip, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.

Ausnahmen:

  • Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt
  • oder es wurde zwischen dem 26.10.2005 und dem 25.10.2006 ein gültiger Reisepass ausgestellt, der ein Digitalfoto enthält.

Bitte beachten Sie, dass für Transit Gäste die gleichen (strengen) US-Einreisebestimmungen gelten, wie für USA-Gäste: z. B. bei Rückflügen ab Whitehorse mit Zwischenstopp in Anchorage und Fairbanks.

Diese Regelung gilt auch für alle Gäste die eine Kanada- / USA-Kombination gebucht haben und deren Rückflug in den USA beginnt.

Auch Kinder (2 bis 12 Jahre) und Babys (bis 2 Jahre) benötigen in diesen Fällen einen maschinenlesbaren Ausweis.

Stand: 16.01.07

Angabe der Urlaubsadresse für USA-Reisende am Check-in

Von nicht-US Bürgern, die in die USA einreisen, müssen folgende Informationen zu Ihrem Urlaubsort bereits am Check-in abgefragt werden:

Strasse und Hausnummer
Wohnort
Bundesland
ZIP Code (Postleitzahl)

Um die Wartezeiten für unsere Gäste nicht zu verlängern, bitten wir Sie, diese Daten am Check-in bereitzuhalten und verstärkt darauf zu achten, rechtzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein. Hierzu können Sie nachfolgendes Formular ausdrucken. Das Ausfüllen kann in aller Ruhe zu Hause oder mit Ihrer Unterstützung Ihres Reisebüros erfolgen. Der ausgefüllte Vordruck muss dann beim Check-in bereitgehalten werden. Hinweis: Kunden, die ein Wohnmobil gebucht haben, geben einfach entweder das Hotel der 1. Übernachtung oder die Adresse des Vermieters an (auf dem Voucher zu finden).

Stand: 07.03.06

Download Formblatt USA-Urlaubsadresse (PDF ca. 97 KB)
Weitere Informationen zu "Datenschutzinfos Flüge USA"

Weitere Information: Auch die kanadischen Behörden erwarten von Fluggesellschaften die Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen auch für USA-Transitgäste gelten.

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Einreisebestimmungen für die USA - Elektronische Reiseanmeldung ESTA
Seit dem 12. Januar 2009 ist für alle Staatsangehörige aus Ländern des Visa-Waiver-Programms rechtzeitig vor Reisebeginn eine online-basierte Reiseerlaubnis einzuholen. Die Reiseerlaubnis im Sinne der ESTA (Electronic System for Travel Authorization) muss von jedem Reisenden aus einem Visa-Waiver-Staat bis 72 Stunden vor Abflug unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragt werden. Bei späteren Anmeldungen kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch die US-Behörden nicht mehr garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der ESTA Anmeldung zum Beförderungsausschluss führen. Zahlreiche private Internetseiten geben vor, die Registrierung in Ihrem Namen gegen ein Entgelt durchzuführen. Wir empfehlen daher ausschließlich die Verwendung des offiziellen, oben angegebenen Links.

Der Status Ihrer ESTA Registrierung wird am Check-in überprüft. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Gäste mit dem Status „ESTA OK“ zum Check-in akzeptieren dürfen und für die Beurteilung die im ESTA System hinterlegten Informationen ausschlaggebend sind. Gäste mit einem anderen Status als „ESTA OK“ müssen wir leider von der Beförderung ausschließen.

Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche ESTA Registrierung jedoch keine Einreiseerlaubnis in die USA garantiert. Die Entscheidung über die Erlaubnis oder Verweigerung der Einreise obliegt nach wie vor der amerikanischen  Einreisebehörde am Zielflughafen.

Gäste, die bei der Registrierung den Status „ESTA NOT OK“ erhalten, werden gebeten, sich an die US-Botschaft oder ein US-Konsulat zu wenden. Sollten Sie den Status "ESTA PENDING" angezeigt bekommen, ist Ihre Reisegenehmigung noch in Bearbeitung. Bitte besuchen Sie die Website innerhalb von 72 Stunden erneut und klicken Sie dann auf die rechte Seite der grün hinterlegten Tabelle. Sie benötigen dann Ihre Antragsnummer, Reisepassnummer und Ihr Geburtsdatum, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen.

Wenn Sie sich erfolgreich für ESTA registriert haben, d.h. Sie haben den Status „ESTA OK“ erhalten, hat dieser 2 Jahre Gültigkeit. Reisen Sie innerhalb von 2 Jahren mehrfach in die USA ist eine ESTA Registrierung daher nur bei der ersten Reise erforderlich. Eine Verlängerung der ESTA Registrierung ist nicht möglich. Nach Ablauf der 2 Jahre ist eine erneute ESTA Anmeldung notwendig.

Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, tragen Sie bitte Passnummer und Namen des ausstellenden Staates ein (nicht den des Wohnsitzes). Wenn Sie mehr als einen Reisepass (auch eines einzelnen Staates) besitzen, müssen sie für jeden dieser Pässe, mit dem Sie in die USA zu reisen beabsichtigen, einen gesonderten ESTA-Antrag ausfüllen. Da die Ein- und Ausreiseformalitäten demnächst vollständig elektronisiert werden, wird dringend empfohlen, denselben Reisepass für Ein- und Ausreise zu verwenden!

Länder, die dem Visa-Waiver-Programm angehören:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechien und Ungarn.

ACHTUNG! Eine ESTA Registrierung ist für Staatsangehörige eines Visa-Waiver-Staates auch erforderlich, wenn diese auf dem Hin- oder Rückflug auf einem Flughafen in den USA zwischenlanden!
Beispiel:
Reisender: Spanier
Condor Flug (one-way):
Whithorse (Kanada) – Fairbanks (USA) – Frankfurt (Deutschland)

Stand: 03.02.2010

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Einreisekarten Kuba / Ausreisesteuer
In unseren Flugpreisen nach Kuba sind die Kosten für die Einreisekarte nicht enthalten. Sie erhalten die Einreisekarten am Condor Ticketschalter für 25 €.
Bitte beachten Sie, dass vor Ort eine Ausreisesteuer gezahlt werden muss.

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Flüge über Schengen-Außengrenzen
Condor ist auf Anordnung der Bundespolizei dazu verpflichtet, für Flüge aus einem Land, das nicht dem Schengener Abkommen angeschlossen ist, bestimmte Passagierdaten zu übermitteln.


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Informationen zur EU Blacklist
Schutz vor unsicheren Luftfahrtunternehmen im europäischen Luftraum

Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 die erste EU-Liste von Luftfahrtunternehmen aufgestellt, denen der Flugbetrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Diese schwarze Liste unsicherer Fluggesellschaften wird jetzt auf den Internetseiten der Kommission veröffentlicht. Sie wurde auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten und nach gründlicher Prüfung zusammen mit nationalen Sachverständigen erstellt. In die schwarze Liste wurden Luftfahrtunternehmen aufgenommen, denen der Flugbetrieb in Europa vollständig untersagt ist oder für deren Flugbetrieb Beschränkungen gelten. Ab jetzt gilt der Grundsatz, dass Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in einem Mitgliedstaat untersagt wurde, in ganz Europa Flugverbot haben.


 Zur Blacklist

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Auswärtiges Amt
Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise u.v.m. - hier finden Sie die wichtigen Informationen auf einen Blick.


 Auswärtiges Amt

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